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- Maria Donschachner
In den Herbst- und Wintermonaten ist die Bespielbarkeit der Spielfelder bei uns im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nicht immer stattgegeben. Damit bei Unbespielbarkeit des Platzes jedoch keine Anreise durch Mannschaften und Schiedsrichter erfolgen muss, kommt hierbei der Platzbegutachter zum Einsatz, welcher den Zustand des Spielfeldes einschätzt und über die Absage der Spiele entscheidet.
Alle Vereine, die mit mindestens einer Mannschaft im Pflichtspielbetrieb des KVFSOE und/oder des SFV teilnehmen, sind in der Pflicht zwei unabhängige Platzbegutachter für ihren Verein zu benennen und schriftlich an die Geschäftsstelle des KVFSOE zu melden.
Durch die Vereine sind für jeden ihrer Platzbegutachter jährlich Zustimmungsnachweise für diese Funktion einzuholen und bei Bedarf dem KVFSOE vorzulegen. Um eine optimale Betreuung der Vereine zu gewährleisten, sollte ein Platzbegutachter maximal für zwei Vereine tätig sein.
Die Platzbegutachter sollten hierbei untadelige Vertrauenspersonen sein, welche aus Versicherungsgründen Mitglied in einem Verein mit Fußballabteilung im Verbandsgebiet des SFV sind. Sie dürfen jedoch nicht Mitglied des zu betreuenden Vereines sein.
Alle weiteren Anforderungen an einen Platzbegutachter sind den +++Ausführungsbestimmungen der Platzkommission+++ zu entnehmen. Das Protokoll für die Platzkommission, die Quittung für die Platzbegutachter sowie die Kontaktdaten der Platzbegutachter sind dem +++Downloadcenter+++ zu entnehmen.


