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Mit dem Ablauf der Meldefrist stehen nun die Meldungen zum Aufstiegs- und Spielklassenverzicht fest. Gemäß §49 Abs. 3 der Spielordnung des SFV galt es bis zum 30.04.2022 die Geschäftsstelle des KVF SOE über entsprechende Verzichte zu informieren. Die verlinkte Tabelle gibt eine Übersicht zu den eingegangenen Meldungen durch die Vereine.
Zwei Vereine haben das Meldefenster genutzt um über die Bereitschaft möglicher Aufstiege zu informieren, was grundsätzlich nicht notwendig war.

Das KVF-Präsidium ist dem Antrag des KVF-Spielausschusses gefolgt, der vorsieht, den Spielbetrieb für die Kreisoberliga, Kreisliga A und Kreisliga B Herren in der Saison 2021/2022 aus pandemischen Gründen i.S. § 45 Abs. 1 SPO vorzeitig zu beenden. Die sportlichen Wertungen (vgl.§ 45 SPO) erfolgen demnach in der Saison 2021/2022 mit der Maßgabe, dass für die Kreisoberliga & Kreisliga B die Spieltage 1-19 (Hinrunde plus 6 Spieltage) und für die Kreisliga A die Spieltage 1-18 (Hinrunde plus 7 Spieltage) herangezogen werden.
Für die Frauenspielklasse gelten andere Maßstäbe.

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