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Mit dem Ablauf der Meldefrist stehen nun die Meldungen zum Aufstiegs- und Spielklassenverzicht fest. Gemäß §49 Abs. 3 der Spielordnung des SFV galt es bis zum 30.04.2024 die Geschäftsstelle des Kreisverband Fußball Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über entsprechende Verzichte zu informieren. Die verlinkte Tabelle gibt eine Übersicht zu den eingegangenen Meldungen durch die Vereine.

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