Hiermit möchten wir daran erinnern, dass gemäß §49 Absatz 3 der Spielordnung des SFV alle Vereine von Mannschaften, die im Fall einer sportlichen Qualifikation auf den Aufstieg verzichten möchten (unabhängig der Altersklasse und ob im NOFV, SFV oder KVFSOE), einen Aufstiegsverzicht bis 30.04.2024 anzeigen müssen.
Diese Meldung kann formlos per Email erfolgen.
Bei Fragen stehen Euch die jeweiligen Staffelleiter gern zur Verfügung.