Wir leben Fußball.

Mit Ablauf der Meldefrist zum 30. April 2025 stehen nun die offiziellen Meldungen zum Aufstiegs- und Spielklassenverzicht fest. Gemäß §49 Abs. 3 der Spielordnung des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV) waren alle Vereine verpflichtet, entsprechende Verzichtserklärungen fristgerecht an die Geschäftsstelle des Kreisverbands Fußball Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu übermitteln.

Die nachfolgend verlinkte Tabelle bietet eine Übersicht über alle eingegangenen Meldungen der Vereine und dokumentiert damit den aktuellen Stand.

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