Ab 01.01.2025 treten wichtige Änderungen in der Finanzordnung des Kreisverband Fußball SOE e.V. in Kraft. Diese wurden vom Vorstand des KVFSOE beschlossen.
Hintergrund dieser Anpassungen sind die aktuellen Änderungen des Sächsischen Fußballverbandes, die gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie die Erfahrungen der vergangenen Jahre, die Optimierungsbedarf in bestimmten Prozessen aufgezeigt haben. Ziel ist es, den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden und die Abläufe weiter zu verbessern.
Die Anpassungen umfassen folgende Punkte:
§8 Gebühren – 8.7. Gebühren für Schiedsrichteraus- und Weiterbildung/ Regelkunde für Übungsleiter/ Infoabende zur Schiedsrichtergewinnung (6)
- Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zur Schiedsrichterneugewinnung beabsichtigt der Schiedsrichterausschuss bei interessierten Vereinen erneut Infoabende zur Schiedsrichtergewinnung durchzuführen.
§12 Reisekosten/ Fahrtkosten
- Der Sächsische Fußballverband hatte bereits am 15.12.2023 in seiner Vorstandssitzung die Änderung der Reisekosten in der Finanzordnung beschlossen. Die Grundlage hierfür bildete das Sächsische Reisekostengesetz und der Landessportbund Sachsen. Diese hatten bereits die Kilometerpauschale auf 0,35 € pro gefahrenen Kilometer erhöht. Der Kreisverband Fußball Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (KVFSOE) ist mit einer der letzten Kreisverbände in Sachsen, welcher die Anpassung der Reiskosten noch nicht durchgeführt hat. Aufgrund der steigenden Preise, welche auch die Benzinpreise inkludieren, muss eine Anpassung der Fahrtkosten erfolgen. Die Erhöhung betrifft Vereine und Verband gleichermaßen.
§17 Entschädigungen für Kinderfußball Hallenturnier/ Ausrichter und Anlage 2 Entschädigungen Kinderfußball Hallenturnier
- Im Bereich des Kinderfußballs gibt es seit der vergangenen Saison die Besonderheit, dass die Turniere von Vereinen aus unserem Kreis ausgerichtet werden. Auf Grundlage der bisher durchgeführten Turniere besteht seitens des Jugendausschusses der Wunsch, die Finanzordnung so zu anzupassen, dass die Mannschaftsgebühren voll an den Verband überwiesen wird und nach der Zuteilung der Mannschaften eine Ausrichterentschädigung (abhängig von den spielenden Mannschaften bei diesem Turnier) vom Verband an den Ausrichter gezahlt wird. Mit dieser Änderung ist eine finanziell sichere Planbarkeit für alle sichergestellt.
Anlage 1 Jahresmannschaftsbeiträge
- Seit dieser Saison wird in den Altersklassen G- bis E-Junioren vollumfänglich in der Spielrunden Kinderfußball gespielt. Auch gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Kinderfußball-Festivals und Kinderfußball-Spielrunde. Deswegen mussten die Bezeichnungen in der Anlage 1 geändert werden.
Anlage 2 Entschädigungen Turnierleitung/ Ordnungsdienst/ Helfer
- Der Kreisverband Fußball Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. organisiert neben dem regulären Spielbetrieb Großveranstaltungen sowie die Finalspiele des Kreispokals und die Futsal-Hallenturniere. Eine Durchführung dieser Turniere und Veranstaltungen wäre ohne das Engagement ehrenamtlicher Helfer nicht umsetzbar. Als Zeichen der Wertschätzung sowie in Hinblick auf die allgemeinen Preissteigerungen ist eine Erhöhung der Entschädigungssätze für die Turnierleitungen, den Ordnungsdienst sowie die Helfer erforderlich. Diese Kosten betreffen ausschließlich den Verband.
Anlage 2 Entschädigungen Schiedsrichter-Beobachter/ Schiedsrichter-Pate
- Analog der bereits getätigten Erhöhung der Entschädigungssätze für Schiedsrichter/innen und Schiedsrichter-Assistenten/innen vor der letzten Saison, wurden die Entschädigungssätze für Schiedsrichterbeobachtungen, Anwärterbeobachtung und Patenbetreuungen erhöht. Der SFV hat nun zum 01.01.2025 die Erhöhung der Entschädigungen für Beobachter auf 35,00 € beschlossen. Im KVFSOE wird es eine Erhöhung auf 30,00 € bzw. 25,00 € geben. Die Kosten betreffen ausschließlich den Verband.
Wir bitten alle Mitgliedsvereine, sich mit den Änderungen vertraut zu machen. Die überarbeitete Finanzordnung ist bereits online im Downloadcenter unserer Homepage digital abrufbar. Die neue Fassung tritt erst zum 01.01.2025 in Kraft.
Bei Rückfragen stehen der KVFSOE gern zur Verfügung.
Download: Finanzordnung ab 01.01.2025