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Stand 02.03.2022, Staatsregierung beschließt Lockerungen für den Sport

Das Kabinett hat eine Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, welche die bisherige Corona-Notfall-Verordnung ablöst. Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022. Danach sind für den Sport im Außenbereich kein Nachweise mehr erforderlich. Die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich.

+++ Corona-Schutz-Verordnung +++
+++ LSB Corona FAQ +++

Stand: 23.02.2022, 08:00 Uhr

Das sächsische Kabinett hat am Dienstag neue Regelungen getroffen, die auch den Amateursport betreffen.

Für Sport im Außenbereich wesentlich: Ab sofort gilt für Spieler 3G, also ein gültiger Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (statt bisher 2G). Damit wurde auch eine wesentliche Forderung der Verbände auf Landes- und Kreisebene erfüllt.

Für Zuschauer gilt ab 04. März mindestens die Regelung 2G, also ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis (statt aktuell 2G+). Die Altersgrenze für Personen, die statt eines Impf- oder Genesenennachweises einen tagesaktuellen Test vorlegen müssen, steigt nun vom vollendeten 16. auf das vollendete 18. Lebensjahr. Die vorgenannten Regelungen treten bereits am 23. Februar in Kraft.

Da nun die Teilnahme am Spielbetrieb grundsätzlich wieder allen Aktiven möglich ist, rückt die Wiederaufnahme von Punkt- und Ligaspielen näher. Dabei gilt ein Übergangszeitraum von mindestens zwei Wochen. Über die konkrete Vorgehensweise im Erwachsenenbereich sprechen Verband und Vereine zum digitalen Stammtisch am 1. März.

Stand: 13.01.2022, 19:00 Uhr

Mit der amtlichen Bekanntmachung der Änderung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung am vergangenen Mittwoch, ergeben sich ab dem 14. Januar 2022 für den organisierten Vereinssport Anpassungen. So ist die Rückkehr in den Trainings- und Spielbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Das Präsidium des KVF SOE hat in seiner Sitzung vom 13. Januar 2022 die Verfahrensweise für den Freundschafts- und Pflichtspielbetrieb beschlossen.

Da die aktuellen Witterungsbedingungen eine Austragung von Freiluftspielen grundsätzlich ermöglichen, können Nachholespiele für die Altersbereiche F- bis B-Junioren mit sofortiger Wirkung und bis einschließlich 6. Februar 2022 vereinbart werden, sofern beide beteiligten Mannschaften sich auf einen Spieltermin einigen. Für diesen Fall bitten wir die betroffenen Mannschaften, sich mit der jeweiligen Staffelleitung zur Spielansetzung in Verbindung zu setzen. Freundschaftsspiele sind nach der gängigen Verfahrensweise gleichermaßen möglich und ansetzbar.

Bei Rückfragen steht die KVF-Geschäftsstelle gern unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 03501/710255 zur Verfügung.

Stand: 11.06.2021, 16:15

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten. Ab dem 14. Juni 2021 gilt laut einer Veröffentlichung des Landkreises auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Folgendes:

  • Vereinsfeiern bis 50 Personen sind möglich
  • Die Testpflicht entfällt für Gastronomie im Innen- und Außenbereich (Innenbereich weiter mit Kontakterfassung) sowie für die Sportausübung (zudem entfällt die Personenbegrenzung)
  • Die Testpflicht für Sportveranstaltungen mit Publikum gemäß § 19 Absatz 2 SächsCoronaSchVO bleibt bestehen, wenn der Mindestabstand nach § 4 Absatz 4 SächsCoronaSchVO unterschritten werden soll.

Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.

Stand: 08.06.2021, 11:35

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten. Ab dem 10. Juni 2021 gilt laut einer Veröffentlichung des Landkreises auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Folgendes:

Gemäß § 19 Absatz 4 SächsCoronaSchVO ist die Ausübung von Kontaktsport auf Innensportanlagen für Gruppen von bis zu 30 Personen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 SächsCoronaSchVO zulässig. Zudem müssen Anleitungspersonen einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Sportveranstaltungen mit Publikum sind gemäß § 19 Absatz 5 SächsCoronaSchVO unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 SächsCoronaSchVO zulässig.

Der KVF stellt interessierten Mitgliedsvereinen gern eine Vorlage für ein Hygienekonzept zur Verfügung, welches im vergangenen Jahr in der Regel kurzfristig durch das Landratsamt bestätigt wurde. Interessierte wenden sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Ab 14. Juni soll eine neue Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen in Kraft treten, in deren Zuge weitere Lockerungen zu erwarten sind. Über Neuigkeiten informieren wir unter diesem Beitrag.

Stand: 02.06.2021, 15:30
Freude über Lockerungen, Verwunderung über Testpflicht: Mit dem heutigen Tag sind umfangreiche Lockerungen für den Vereinssport in Kraft getreten, die der KVF seinen Mitgliedern in einer Handreichung übermittelte.

Für Verwunderung, auch beim sächsischen Landessportbund, sorgte nun die Regelung für eine Testpflicht auch für Minderjährige auf Außensportanlagen, nicht aber im Außenbereich, etwa auf Wiesen. Der Landessportbund hat sich hierzu positioniert: https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/weiterhin-testpflicht-fuer-minderjaehrige-auf-aussensportanlagen/?fbclid=IwAR33IJtIL8GxfHZTd-HJSoq8PFHHUrcIHdt3g-tAKzxvHIKjmD3943KafFQ

Stand: 26.05.2021, 13:20
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat auf seiner Pressekonferenz am Mittwoch weitere Lockerungen für den Vereinssport mitgeteilt.

Die neue Corona-Schutzverordnung soll vom 31. Mai bis 13. Juni 2021 gelten und beinhaltet Regelungen, die auch den Fußball betreffen. Hiernach soll in diesem Zeitraum bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Kontaktsport mit bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich möglich sein.

Zudem ist Kontaktsport auf Außensportanlagen auch für Erwachsene und bis zu 30 Personen möglich, sofern ein tagesaktueller Negativtest für Sportler und Anleitungspersonal (z. B. Übungsleiter) sowie eine Kontaktnachverfolgung vorliegt.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 sind Sportveranstaltungen mit Besuchern (mit tagesaktuellem Test) sowie angezeigtem Hygienekonzept beim Landkreis möglich. Hierbei war auf Nachfrage bei der Landespressekonferenz von Modellprojekten die Rede, sodass der genaue Verordnungstext abgewartet werden muss. Der Kreisverband Fußball stellt interessierten Vereinen das im vergangenen Jahr erfolgreich erprobte Muster hierfür zur Verfügung.

Zudem wurde im Rahmen eines Eckpunktepapiers ab 14. Juni - vorbehaltlich der positiven Entwicklung - in Aussicht gestellt, dass Groß-/Sportveranstaltungen genehmigt werden, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

Auf dieser Seite werden wir über Neuerungen informieren. Detaillierte Ausführungen sind nach der Veröffentlichung der neuen Verordnung auf www.coronavirus.sachsen zu entnehmen. Bis zur Publikation haben diese Ausführungen vorläufigen Charakter.

Stand: 04.05.2021, 14:05
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat auf seiner Pressekonferenz am Dienstag erste Lockerungen für den Vereinssport mitgeteilt. Für den Fußball sind hier besonders die folgenden Bestimmungen relevant:
Vollständig Geimpfte und Genesene (binnen der letzten sechs Monate) werden mit Getesteten gleichgestellt. Jene Anleitungspersonen im Kleingruppen-Training benötigen hiernach keinen tagesaktuellen Test mehr.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen würden zwei Tage später Lockerungen in Kraft treten: Unter dieser Voraussetzung ist Kontaktsport auf Außenanlagen wieder gestattet. Die Inzidenz im Landkreis lag mit gestrigem Datum bei 221,9, sachsenweit bei 215,5.
Zur konkreten Ausgestaltung ist der Beschlusstext der Verordnung abzuwarten. Die neue sächsische Corona-Schutzverordnung soll vom 10.05 bis 30.05.2021 gelten, zudem wird es hierzu voraussichtlich am Freitag bundeseinheitliche Regeln beschlossen.

Stand: 03.05.2021, 11:30
Der Landessportbund Sachsen hat in seinen Corona-FAQ (Frequently asked questions = "Häufig gestellte Fragen") die aktuellen Abstimmungsergebnisse mit dem Verordnungsgeber aufgeführt. Konkretisiert wird hierin gegenüber den bisherigen Bestimmungen (s. Stand 23.04.2021) zur sog. Corona-Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, dass eine Anleitungsperson mehrere Gruppen parallel und/oder nacheinander betreuen kann. Dies kann bspw. notwendig sein, wenn mehrere Kleingruppen getrennt voneinander auf einem Spielfeld trainieren.
Für weitere Informationen empfehlen wir auch die Corona-FAQ des Landessportbundes, Änderungen der gültigen Bestimmungen für den Fußball kommuniziert der KVF fortlaufend hier im Beitrag.

Stand: 23.04.2021, 15:20
Wie der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am Freitag mitteilte, treten die Regelungen zur sog. "Notbremse" am Samstag, dem 24. April in Kraft. Ab dann werden inzidenzwertunabhängige Lockerungen des Landkreises aufgehoben, somit gilt:
Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf im Freien stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen, negativen Test vorweisen können.

Stand: 22.04.2021, 15:30
Bundestag und Bundesrat haben die sog. "Notbremse" beschlossen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz (an drei aufeinander folgenden Tagen) von über 100 in Landkreisen und kreisfreien Städten soll für den Sport gelten: Individualsport mit max. 2 Personen oder dem eigenen Haushalt ist gestattet.

Zudem ist kontaktfreier Sport in Gruppen bis 5 Personen bis 14 Jahre möglich. Bislang galt eine Beschränkung von 20 Personen unter 18 Jahren. Trainer/Übungsleiter müssen ein negatives, tagesaktuelles Covid-Testergebnis (PCR oder Selbsttests) vorweisen können. Unter einem Inzidenzwert von 100 gelten wieder die Regeln der sächsischen Corona-Schutzverordnung.

Das Gesetz und damit die veränderten Regelungen gelten ab Ausfertigung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bis zur förmlichen Feststellung - z. B. durch das Landratsamt - der dreitägigen Übertretung der 7-Tage-Inzidenz von 100 gelten die bisherigen Regelungen.

Bei Inkrafttreten der neuen Regeln informiert der KVF hier gesondert.

Stand: 06.04.2021, 22:15
Per Meldung des Sächsischen Sozialministeriums waren am 6. April insgesamt 1.037 Betten auf Normalstation durch COVID19-Patienten belegt. Der kritische Belastungswert, ab dem die ab heute geltende Öffnungen nach amtlicher Feststellung zurückgenommen werden müssten, liegt bei 1.300 Betten. Von einer Orientierung an der 7-Tage-Inzidenz oder verpflichtenden Tests wurde abgesehen.
Insoweit ist ab heute Individualsport einzeln, zu zweit oder in Gruppen à 20 Personen unter ["bis einschließlich" aus einer früheren Version haben wir geändert] 18 Jahren gestattet. Unter Individualsport sind etwa Pass- und Schussübungen oder Koordinations- und Konditionstraining zu verstehen, jeweils ohne Körperkontakt. Gruppentraining kann hierbei auch auf Teilen eines Spielfeldes stattfinden, wobei sicherzustellen ist, dass sich Teilnehmer mehrerer Gruppen nicht vermischen.
Von der Nutzung von Sanitär- und Umkleidetrakten ist abzusehen, Spielerinnen und Spieler sollten sich bereits in Sportkleidung am Gelände einfinden. Der Zutritt zur Sportstätte ist zudem nur Sporttreibenden und Übungsleitern/Vereinsverantwortlichen gestattet.

Stand: 01.04.2021, 19:45
Der Landkreis nutzt per 6. April die inzidenzfreie Öffnung: Individualsport allein oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, ist erlaubt. Dies gilt entsprechend der vorgehaltenen Bettenkapazität (1.300).

Zur neuen Verordnungslage: https://www.landratsamt-pirna.de/av-inzidenzwertunabhaengige-lockerungen-mit-der-bekaempfung-22492.html

Stand: 30.03.2021, 22:05
Zu den ab 1. April geltenden Bestimmungen führt die neue Corona-Schutzverordnung aus: Bei Unterschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 können die Landkreise und Kreisfreien Städte Erleichterungen unter anderem im Bereich des Gruppensports von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich vorsehen. Im Interesse der Praktikabilität wird diese Regelung auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre erweitert.

§8 (3) sagt zudem: Die Landkreise oder Kreisfreien Städte können die Maßnahmen nach Absatz 1 ab dem 6. April 2021 inzidenzunabhängig erlassen, wenn die maximale Bettenkapazität nach § 8f Absatz 2 [bezieht sich auf den Sport] nicht erreicht ist. Nur für die Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 ist u. a. ein Hygiene- und Testkonzept vorzusehen, unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests gewährt wird [betrifft u. a. Zoos, Museen etc.].

Der Landkreis könnte bei den Festlegungen zum Individualsport somit inzidenz- und testunabhängig vorgehen, wird aber entsprechende Bestimmungen in den kommenden Tagen noch selbstständig festlegen.

Stand: 30.03.2021, 11:00
Heute kündigte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf einer Pressekonferenz Neuerungen in Bezug auf den Sport in Sachsen mit. Hierbei wurde verkündet, dass es eine Veränderung des Bemessungsalters auf 18 Jahre geben soll. Detaillierte Informationen hierzu sollen aber noch folgen, bevor die neue Verordnung in Kraft tritt.

Stand: 24.03.2021, 14:30
Wie das Landratsamt heute in einer Pressemitteilung verkündete, werden die Lockerungen mit Geltung zu morgen, 25. März, zurückgenommen. Dies betrifft den Individualsport sowie Sport in Gruppen mit bis zu 20 Personen unter 15 Jahren. Dies ist ab dem morgigen Tag dementsprechend bis auf Weiteres nicht mehr möglich.

§8 (3) der Verordnung sagt zudem: Die Landkreise oder Kreisfreien Städte können die Maßnahmen nach Absatz 1 ab dem 6. April 2021 inzidenzunabhängig erlassen, wenn die maximale Bettenkapazität nach § 8f Absatz 2 nicht erreicht ist. Für die Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 ist ein Hygiene- und Testkonzept vorzusehen, das zusätzlich zu den sonstigen Hygieneregelungen nach § 5 vorsieht, dass Nutzer, Besucher und Kunden dieser Angebote der Zutritt nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests gewährt wird.

Stand: 23.03.2021, 19:20
Wie das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am Dienstagabend mitteilte, haben die seit 8. März gültigen Regeln für den Infividualsplrt Bestand. Dieser ist somit auch weiterhin allein, zu zweit oder in Gruppen bis 20 Personen unter 15 Jahren erlaubt. Damit soll auch ein ständiger Wechsel der jeweils gültigen Regeln vermieden werden.

Stand: 23.03.2021, 13:40
Das Sächsische Sozialministerium hat am Dienstagmittag auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass bei den Regelungen zum Individualsport (allein oder zu zweit sowie in Gruppen à 20 Kindern unter 15 Jahren) inzidenzunabhängig im Außenbereich trainiert werden kann. Hier wurde die Inzidenzunabhängigkeit neu geregelt.

Über weitere Beschlüsse des Freistaates hierzu und die Verordnungslage im Landkreis informiert der Kreisverband Fußball auf den bekannten Kanälen, sobald neue Information vorliegen.

Stand: 23.03.2021, 9:00
Wie das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am Montag mitteilte, hat der Corona-Inzidenzwert im Landkreis den dritten Tag in Folge binnen einer Woche den Wert von 100 (Fälle pro 100.000 Einwohner) überschritten.

Gegenüber dem Kreisverband Fußball gab das Landratsamt am Dienstag an, dass die Rücknahme der Lockerungen (z. B. Sport in Gruppen à 20 Personen bis 14 Jahre) ab Mittwoch aller Voraussicht nach vollzogen wird, dies aber vonseiten des Landratsamtes erst förmlich, etwa per neuer Allgemeinverfügung angezeigt werden müsse.

Insoweit ist die Rücknahme der Lockerungen im Trainingsbetrieb als vorläufige Information anzusehen, bis eine präzisierende Veröffentlichung erfolgt. Sofern aktualisierte Informationen zum Sachverhalt vorliegen, informiert der Kreisverband Fußball über die bekannten Kanäle.

Seit 8. März galten erste Lockerungsschritte für den Sport: So ist seitdem Individualsport allein oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich/Außensportanlagen wieder erlaubt.

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